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WEBA-Trasse: Elkenroth macht Vorkaufsrecht geltend
Die Gemeinde Elkenroth will das Vorkaufsrecht für einige Grundstücke der Bahnstrecke Bindweide – Weitefeld ziehen. Die Westerwälder Holzpellets GmbH (WWP) hatte am 03.07.2023 die Lose Gemarkung Dickendorf über Elkenroth bis Weitefeld von der Westerwaldbahn des Kreises Altenkirchen GmbH (WEBA) erworben. Geplant ist im ersten Schritt bis Sommer 2024 eine Ertüchtigung und Nutzung des Abschnittes Bindweide – Rosenheimer Lay für Rundholz- und Containertransporte, im zweiten Schritt war eine Reaktivierung bis Weitefeld und die Anbindung des Stammwerkes in Langenbach über eine Neubaustrecke angedacht. Diese ist bei Wahrnehmung des Vorkaufsrechtes durch die Gemeinde nicht mehr umsetzbar.

Die Entscheidung des kommunalen Gremiums fiel auf der 24. Sitzung des Ortsgemeinderates am 04.10.2023. Dort wurde unter TOP 7 die Beratung und Beschlussfassung über die Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß §28 BauGB über die Grundstücke in der Gemarkung Elkenroth, Flur 7: Flurstück 157; Flur 8: Flurstück 108; Flur 9: Flurstücke 107/1 u. 107/2; Flur 15: Flurstück 231; Flur 18: Flurstücke 184/1 u. 184/2 behandelt. Voraus ging eine entsprechende Absichtserklärung auf der Sitzung vom 02.08.2023 sowie eine Anhörung der Vertragsparteien. Durch den Gutachterausschuss des Katasteramtes Westerwald-Taunus wurde mit Stichtag 18.07.2023 ein Verkehrswert in Höhe von 197.000,00 EUR ermittelt.

Bei den Parzellen handelt es sich um Grundstücke vom Bahnübergang Hildburgstraße bis zu einem Bahnübergang an der Weitefelder Straße. Auf diesen sollen ein Radweg, am Friedhof eine Zufahrt von der Betzdorfer Straße (L287, ehemaliger Bahnübergang) sowie vier barrierefreie Parkplätze und auf der gegenüberliegenden Seite eine offizielle Zufahrt zum Grundstück Bahnhofstraße 4 bzw. einem Wirtschaftsweg entstehen.

Nach Einschätzung des Ortsgemeinderates kommt den geltend gemachten privaten Belangen in Abwägung mit den öffentlichen Belangen der Ortsgemeinde nicht das Gewicht zu, um die öffentlichen Belange zurückzustellen bzw. den privaten Belangen einen Vorrang einzuräumen. Das Argument einer perspektivisch zu verbessernden Verkehrssituation stünde im Widerspruch zu dem im Einvernehmen mit der Verkäuferin / WEBA erfolgten Freistellung der Bahnstrecke von Bahnbetriebszwecken. Aktuell gäbe es zudem nicht mal eine Planung für eine durchgängige Bahnverbindung von dem Holzverarbeitungswerk der Käuferin in der „Rosenheimer Ley“ nach Langenbach bei Kirburg.
(08.10.2023, Quelle: Richter)