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Nachdem die Gemeinde Elkenroth ein Vorkaufsrecht geltend gemacht hat wird der Fall wohl nun vor Gericht gehen. Markus Mann, der die Trasse bis Weitefeld über sein Unternehmen erwerben wollte, hat gegen die Entscheidung der Kommune Widerspruch eingelegt – nun wird das Kreisrechtsausschuss und voraussichtlich das Verwaltungsgericht entscheiden müssen. Mann argumentiert dass die baulichen Vorhaben der Gemeinde auch bei einer Aufrechterhaltung der Bahntrasse umsetzbar seien. Sollte das Vorhaben des Unternehmers scheitern besteht eine Rücktrittsklausel im Kaufvertrag mit der Westerwaldbahn (WEBA).